Beratung des Aufsichtsrats

Die Situation

Nach Inbetriebnahme des Neubaus sah sich die Klinik mit massiven Baukosten-Überschreitungen, deutlich höheren Betriebskosten und Auslastungsprobleme wegen Überkapazitäten konfrontiert. Bei der Diskussion des Sanierungskonzepts auf Trägerebene ergab sich eine Pattsituation, da die beiden Hauptgesellschafter sich nicht auf eine einheitliche Linie verständigen konnten (Auswechslung der GF, Verkauf der Anteile, Nachschusspflicht, Gefahr der Insolvenzverschleppung?).

Die Lösung

Die Aufsichtsratsgremien von Krankenhäusern und Pflegeheimen sehen sich in zunehmendem Maße mit Aufgabenstellungen konfrontiert, die branchenspezifisches Know-how voraussetzen. Im konkreten Fall wurden insbesondere folgende Beratungsleistungen zur Unterstützung des Aufsichtsrats erbracht:
Begleitende Beratung des Aufsichtsrats als Beirat während der Sanierung (incl. Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit)
Beratung im Hinblick auf Besetzung der Geschäftsführung (incl. GF-Vertrag) sowie Gestaltung der Geschäftsordnung
Beratung zu Spezialthemen (Sanierungschancen / -risiken, Insolvenzrecht, M & A-Markt etc.)

Der nachhaltige Kunden-Nutzen

Die Beratung des Aufsichtsrats trug maßgeblich dazu bei, dass in der kritischen Sanierungsphase eine Einigung auf den „größten gemeinsamen Nenner“ möglich war (insb. Verbesserung Managementstrukturen, Verständigung auf wesentliche Eckpfeiler des Sanierungskonzepts incl. der erforderlichen Nachschüsse). Nach 2 Jahren war die Klinik soweit „konsolidiert“, dass sie an einen privaten Träger ohne Verlust veräußert werden konnte.

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